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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN UND ZIMMERBUCHUNGEN
Lieber Gast! Wir geben uns alle Mühe, Ihnen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Deshalb sollten Sie wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und im beiderseitigen Interesse klären sollen, und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
I. Vertragsabschluß 1. Der Vertrag ist abgeschlossen sobald die Zimmer, Räume, Flächen oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden.
2. Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden Hotel-AGB. AGB des Kunden werden nicht anerkannt.
3. Eine Unter- oder Weitervermietung an einen Dritten bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
4. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
5. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für das Hotel dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von dem angebotenen Rücktrittsrecht Gebrauch macht.
6. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate.
II. An- und Abreise 1. Soweit keine anders lautende Vereinbarung besteht, ist der Zimmerbezug am Anreisetag nicht vor 15.00 Uhr möglich. Die Zimmerrückgabe hat bis spätestens 12.00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen. Danach kann das Hotel bis 18. 00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, daß dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
2. Reservierte Zimmer, die nicht bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden, können durch das Hotel anderweitig vergeben werden. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde.
III. Preise, Leistungen 1. Vereinbarter Preis und die vereinbarten Leistungen des Hotels ergeben sich aus der Reservierungsbestätigung. Sofern die Reservierung nicht bestätigt wurde, gelten die am Empfang oder im Zimmer Ausgehängten Preise. Die Preise schließen Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer mit ein. Der Kund ist verpflichtet, die für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen an Dritte.
2. Ändert sich nach Vertragsabschluß die Mehrwertsteuer, so ändern sich die vereinbarten Preise entsprechend.
3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung bzw. Zimmerbuchung 4 Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
V. Zahlung, Rechnungen des Hotels 1. Für die Reservierung kann vom Hotel bei Vertragsschluß oder danach eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
2. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Rechnungsausfertigung bzw. -datum ohne Abzug in Bar oder EC- bzw. Kreditkarten zahlbar. (Schecks werden nicht aktzepiert)
3. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu berechnen, falls das Hotel nicht einen höheren oder der Gast einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist.
4. Ab der 2. Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr in Höhe von € 10,00 erhoben.
5. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz des Hotels, auch dann, wenn etwa aufgrund besonderer Vereinbarungen die Forderungen kreditieren und/ oder aufgrund gesonderter Rechnungsstellung und Vereinbarungen erst später fällig werden.
6. Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen sind nicht möglich.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
VI. Rücktritt, Abbestellung, Stornierung durch den Kunden
1. Ein Rücktritt vom Vertrag muß in Schriftform mitgeteilt werden und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der Gast, wenn er vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt verpflichtet, dem Hotel die vereinbarte Gegenleistung zu bezahlen. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern ein Recht zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis zum vereinbarten Termin zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht bis zum vereinbartem Termin den Rücktritt gegenüber dem Hotel erklärt.
3. Dem Hotel steht es frei, dem ihm entstehenden Schaden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Es werden dem Kunden dann 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück, 60% des Preises für lediglich bestellte Speisen und Getränke, und 70% bei Pauschalvereinbarungen (Unterkunft plus Verpflegung) berechnet. Bei Veranstaltungen ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, zuzüglich 35% des Umsatzes der Verpflegungsvereinbarung bei Rücktritt bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Umsatzes der Verpflegungsvereinbarung. War diese noch nicht konkret festgelegt , so gilt: Mindest- Menüpreis- Bankett x Personenzahl; Ersparte Aufwendungen des Hotels sind damit abgegolten. Dem Gast steht der Nachweis frei, daß dem Hotel durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Stornokosten für bestellte technische Einrichtungen zur Durchführung einer Veranstaltung fallen insoweit an, als zum Zeitpunkt der Stornierung durch deren Bereitstellung bereits ein Kostenaufwand entstanden ist und dieser nicht durch anderweitige Verwendungen gedeckt werden kann.
VII. Rücktritt durch das Hotel Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer VI Abs. 2 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls: *höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; *Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; *das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; *eine Unter- oder Weitervermietung ohne Zustimmung des Hotels vorliegt; *ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt; *das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen; *der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat; *ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
VIII. Haftung 1. Das Hotel haftet dem Kunden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings ist seine Haftung für das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit dieser Person beschränkt. Der dem Gast auf Grund der §§ 701, 702 zustehende Anspruch erlischt, wenn nicht der Gast unverzüglich, nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung Kenntnis erlangt hat, dem Gastwirt Anzeige macht.
2. Bei mitgebrachten Gegenständen, insbesondere z.B. auch Ausstellungsgegenständen, obliegt dem Veranstalter/ Besteller die sachgerechte Versicherung. Für Geld und Wertsachen wird gem. § 701 BGB nur bis zu einem Betrag von € 800 gehaftet. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn die in Zimmern oder Räumen belassenen Gegenstände unverschlossen bleiben. Der Gast hat die Möglichkeit, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Geld kann offen gegen Quittung hinterlegt werden.
3. Der Veranstalter/ Besteller hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen, wie für Verluste und Beschädigungen, die er selbst verursacht hat.
4. Soweit das Hotel für den Gast Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Gastes. Der Gast stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.
5. Das Hotel haftet nicht für Unfälle bei Freizeitprogrammen jeder Art, es sei denn, das Hotel, handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
IX. Sonstiges 1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. 2. Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt erfüllen. Schadenersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind ausgeschlossen.
3. Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt. Auch hier sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
4. Fundsachen werden nur auf Nachfrage nachgesandt. Sie werden im Hotel sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung wird gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
X. Schlußbestimmungen 1. Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abbedingungen des Schriftformerfordernisses.
2. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Hotels vereinbart.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Landgasthof Schwanen Jörn Rüdlin Ernst Scheffeltstraße 5 79410 Badenweiler
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